Fanclub Mitgliedschaft

Als Mitglied des DTH Fanclub e.V. erhälst du Informationen früher, hast Zugriff auf den Internen Bereich und darfst dich über Vergünstigungen und Gewinnspiele freuen. Wie hoch die Mitgliedschaft im Fanclub ist, siehst du in unserer Beitragsordnung.
Nach deiner Registrierung und Eingang der Anmeldung so wie des Beitrags erhältst du vollen Zugriff auf den Mitgliederbereich.

Beitragsordnung des Vereins „DTH-Fanclub e.V.“

1. Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

2. Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr. Die festgesetzten Beträge werden jährlich zum 1. Januar im Voraus erhoben. Durch Beschluss der Mitglie­derversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr ist immer in voller Höhe zu zahlen und mit Vereinsbeitritt fällig.

3. Beitragshöhe
Die Beitragshöhe richtet sich nach folgender Beitragsstaffel

Mitgliedsart Jahresbeitrag Aufnahmegebühr
Passives Mitglied (Fördermitglied) 12,00 EUR keine
aktives Mitglied 24,00 EUR 24,00 EUR
aktive Schüler bis zum 18. LJ. 12,00 EUR 12,00 EUR
aktive Schüler, Studenten ab dem 18. LJ. 18,00 EUR 18,00 EUR

Der Aufnahmebeitrag wird für geplante Investitionen für das Allgemeinwohl (wie z. B. kauf eines passenden Pavillons, Busfahrten zu Konzerten usw.) und zur Deckung der laufenden Kosten (wie z. B. Serverkosten, Materialkosten, usw.) genutzt. Der Mitgliedsbeitrag wird für zwölf Monate erhoben und ist jeweils zum 1. Januar des Geschäftsjahres im vo­raus zu entrichten. Die Beitragszahlung ist grundsätzlich nur per Lastschrifteinzug bzw. SEPA möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmebeitrag wird zum Zeitpunkt des Vereinsbeitritts fällig. Gründungsmitglieder sind von der Auf­nahmegebühr befreit.

4. Sonderregelungen Hochschule und öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind von den Mitgliedsbeiträgen befreit. Der Vorstand darf in Einzelfällen die Befreiung von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge bestimmen. Etwaige Änderungen geben die betroffenen Mitglieder dem Vorstand gegenüber schriftlich bekannt. Bei einmaliger Mahnung werden pauschale Gebühren in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Bei Vereinsaustritt im laufenden Jahr erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen.

5. Mitgliedschaften Mitgliedschaften sind grundsätzlich sowohl aktiv, als auch passiv (Fördermitgliedschaft) möglich. Fördermit­glieder sind aktiven Mitgliedern rechtlich gleichgestellt.

6. Gültigkeit Diese Beitragsordnung behält ihre Gültigkeit, solange keine abweichende Regelung von der Mitgliederver­sammlung beschlossen wird.